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   FG Hessen, 07.10.2009 - 4 K 3240/06   

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https://dejure.org/2009,28358
FG Hessen, 07.10.2009 - 4 K 3240/06 (https://dejure.org/2009,28358)
FG Hessen, Entscheidung vom 07.10.2009 - 4 K 3240/06 (https://dejure.org/2009,28358)
FG Hessen, Entscheidung vom 07. Oktober 2009 - 4 K 3240/06 (https://dejure.org/2009,28358)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 43 Abs 1 S 1 Nr 7c EStG, § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG, § 52 Abs 37a S 2 EStG, § 44 Abs 6 S 2 EStG, § 27 Abs 7 KStG
    (Kapitalertragsteuerpflicht für Ausschüttungen eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) ohne eigene Rechtspersönlichkeit: Ausschüttungsfiktion des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG, Zuführung zu Rücklagen, zeitgleicher Bezug der Einkünfte bei BgA und Trägerkörperschaft, keine ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllen des Besteuerungstatbestandes des nicht den Rücklagen zugeführten Gewinns betriebsgewerblicher Art (BgA) ohne eigene Rechtspersönlichkeit aufgrund der Ausschüttungsfiktion des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Einkommensteuergesetz (EStG); Stehengelassene Gewinne als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kapitalertragsteuerpflicht von Eigenbetrieben öffentlich-rechtlicher Körperschaften bei Vorabausschüttungen; Eigenbetrieb; öffentlich-rechtliche Körperschaft; Betrieb gewerblicher Art; Kapitalertragsteuer; Vorabausschüttung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kapitalertragsteuerpflicht von Eigenbetrieben öffentlich-rechtlicher Körperschaften bei Vorabausschüttungen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1319
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 11.07.2007 - I R 105/05

    Erstmalige Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG 1997 i.d.F. des

    Auszug aus FG Hessen, 07.10.2009 - 4 K 3240/06
    35 (1) Aufgrund der Ausschüttungsfiktion des § 20 Abs. 1 Nr. 10b EStG erfüllt nur der nicht den Rücklagen zugeführte Gewinn des BgA den Besteuerungstatbestand (BFH-Urteil vom 11.07.2007 I R 105/05, BStBl II 2007, 841).

    38 (2) Was den Zufluss des Gewinns betrifft, werden, da BgA und Trägerkörperschaft rechtlich identisch sind, der Gewinn des BgA und der der Trägerkörperschaft zeitgleich bezogen (BFH-Urteil vom 11.07.2007, a.a.O.).

    43 c. Nicht zu den kapitalertragsteuerpflichtigen Einkünften i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 10b EStG gehören darüber hinaus, Altrücklagen (allgemeine Rücklagen) des Eigenbetriebs (hier: 16.068.652,18 EUR) sowie ausgezahlte Altgewinne aus den Jahren vor 2002 (hier: 10.521.063,15 EUR) (BFH-Urteil vom 11.07.2007, I R 105/05, BStBl II 2007, 841; ebenso BMF-Schreiben vom 11.09.2002, Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG, BStBl I 2002, 935, Rn. 8, 13).

  • FG Münster, 19.10.2005 - 10 K 6992/03

    Zeitliche Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 10b EStG i.d.F. des StSenkG v. 23.10.2000

    Auszug aus FG Hessen, 07.10.2009 - 4 K 3240/06
    Steuerrelevante Vorabausschüttungen in o.a. Sinne sind daher nicht möglich (vgl. Finanzgericht Münster, Urteil vom 19.10.2005 10 K 6992/03, EFG 2006, 190).
  • BFH, 16.11.2011 - I R 108/09

    Einkünfte aus Kapitalvermögen aus einem als Eigenbetrieb geführten BgA

    Die Klage hatte insoweit Erfolg, als das Hessische Finanzgericht (FG) mit Urteil vom 7. Oktober 2009  4 K 3240/06 die Kapitalertragsteuer 2002 auf 1.201.289 EUR festsetzte.

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1319 veröffentlicht.

  • FG Münster, 14.11.2012 - 10 K 3378/09

    Einbringung eines Betriebes gewerblicher Art in eine KapG im Jahr 2002

    Hierzu hat es auf die o.g. BFH-Entscheidung in BStBl II 2007, 841 und die hieran anknüpfende Entscheidung des Hess. FG (Urteil vom 7.10.2009 4 K 3420/06, EFG 2010, 1319) verwiesen.
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